Schroder ISF Global Diversified Growth

Anlagestrategie

Der Schroder ISF Global Diversified Growth zielt über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren auf eine Rendite von mindestens 5 Prozent über dem europäischen Inflationsindex (HICP) ab. Der Fonds strebt einen Wertzuwachs vergleichbar mit langfristigen Aktienanlagen an und versucht dabei nur 2/3 der Marktvolatilität aufzuweisen. Dafür investiert er sowohl in Investmentfonds, die in weltweit gehandelte Aktien, Schuldpapiere und Barmittel investieren, als auch direkt in die genannten Vermögenswerte. Der Fonds kann jeweils im Wege einer Anlage in immobilien-, private-equity- und rohstoffbezogene übertragbare Wertpapiere (einschl. Investment Trusts und REITs), derivative Instrumente auf Finanzindizes und Investmentfonds (einschl. ETFs), die in solche Anlageklassen investieren, eine Position in Immobilien und Rohstoffen anstreben.

Wertentwicklung – Diagramm

Wertentwicklung – Tabelle

3 Monate 6 Monate Lfd. Jahr 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a. 10 Jahre p.a. seit Auflage p.a.
5,30 % 6,46 % 11,07 % 13,46 % 0,81 % 2,52 % 1,80 % 3,17 %

Risikokennzahlen

1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Volatilität 5,44 % 5,92 % 6,84 %
Sharpe Ratio 1,75 -0,24 0,21
Maximaler Verlust in Monaten 1 3 3
Max Drawdown -4,87 % -15,11 % -19,77 %

Risiko-Rendite-Matrix

Lfd. Jahr 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre

Portfolioallokation

Vermögensaufteilung
Investmentfonds 100,00 %

Stammdaten

Basisstammdaten

Fondsname Schroder ISF Global Diversified Growth
ISIN LU0776410689
WKN A1JYBQ
Fondsart Mischfonds
Region Global
Fondsgesellschaft Schroder Investment Management (Europe) S.A.
Fondsdomizil Luxemburg
Fondswährung EUR
Auflagedatum 02.07.2012
Fondsvermögen 670,52 Mio. EUR
Ertragsverwendung Thesaurierend
Scope-Rating (D)

Risikokennzahl

Risikoklasse (SRI) 4
Empfohlene Haltedauer nach KID 3 Jahre

Kosten

Laufende Kosten nach KID 1,62 % (25.10.2024)
Performance Fee keine
Fondsabhängige Überschussbeteiligung 0,45 %
Laufende Kosten nach Überschussbeteiligung 1,17 %

ESG

Scope ESG Rating 2,80
OffenlegungsVO Artikel 8

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